Nutzung der japanischen Pflegeversicherung
durch in Japan lebende Ausländer
§
Was
ist die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung ist ein von der Sozialgemeinschaft
getragenes System zur Sicherung der Altenpflege mit dem Zweck, alten Menschen
auch im Falle ihrer Pflegebedürftigkeit ein eigenständiges Leben zu
ermöglichen. Man zahlt einen bestimmten Pflegebeitrag und erhält bei
Bedarf Pflegeleistungen.
§
Zielgruppe
der Pflegeversicherung
Alle registrierten ausländischen Mitbürger im Alter von 40
Jahren oder darüber, die in eine der unten aufgeführten Kategorien fallen,
müssen der Pflegeversicherung beitreten. Damit entstehen sowohl eine
Beitragspflicht als auch ein Leistungsanspruch.
·
Personen mit unbeschränkter Aufenthaltserlaubnis
Personen
mit besonderer unbeschränkter Aufenthaltserlaubnis
·
Personen, die 1 Jahr oder länger in Japan
ansässig sind
·
Personen, deren Aufenthalt in Japan sich
aufgrund ihrer Lebensumstände auf 1 Jahr oder mehr beläuft
Folgende
Personen können Pflegeleistungen in Anspruch nehmen: Personen von 65 Jahren
oder darüber, die nachweislich der Pflege oder Unterstützung bedürfen,
oder Personen zwischen 40 und 64 Jahren, die aufgrund bestimmter Erkrankungen
nachweislich der Pflege oder Unterstützung bedürfen.
§
Es
existieren dem Alter entsprechend zwei unterschiedliche Kategorien von Versicherten
·
Versicherte der Kategorie 1
Personen von 65 Jahren oder darüber.
Die Versicherungsbeiträge werden direkt von der Kommune erhoben. Die Beitragshöhe
unterscheidet sich von Kommune zu Kommune.
Hochbetagte Personen oder Rentenempfänger,
deren Rente 15.000 Yen oder mehr beträgt; die Beiträge werden von der
Rente abgezogen.
Zwar unterscheidet sich der Versicherungsbeitrag
von Kommune zu Kommune, ist jedoch am Beispiel von Minato-ku, Tokyo, in zehn Einkommensstufen
von jährlich 21.600 Yen pro Person bis 135.000 Yen pro Person unterteilt.
·
Versicherte der Kategorie 2
Personen zwischen 40 und 64 Jahren. Der
Pflegeversicherungsbeitrag wird auf den Krankenversicherungsbeitrag aufgeschlagen
und gemeinsam abgeführt. Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung ist
Voraussetzung für den Pflegeversicherungsbeitritt. Die Berechnungsweise und
die Höhe des Beitrags hängen von der jeweiligen Krankenversicherung
ab.
In Minato-ku, Tokyo, beträgt der Beitrag
beispielsweise etwa 12.000 Yen bis 80.000 Yen.
§
Welche
Pflegeleistungen können in Anspruch genommen werden?
Die Pflegeversicherung
ist ein System, bei dem die Zahlung des „Versicherungsbeitrags“ zu einem
Anspruch auf „Pflegeleistungen“ führt. Diese Leistungen lassen sich
grob in „häusliche Pflege“ und „Heimpflege“ unterteilen.
·
Häusliche Pflege
Die häusliche Pflege beinhaltet Hausbesuche
zur Hilfe im täglichen Leben, Tagesaufenthalte in Pflegeeinrichtungen und
Kurzzeitaufenthalte in Pflegeeinrichtungen, und umfasst Leistungen wie die Unterstützung
beim Baden, Essen oder der Benutzung der Toilette. Außerdem werden z.B.
Rollstühle und andere Hilfsgeräte verliehen und Reparaturen an der Wohnung
/ dem Haus ausgeführt.
·
Heimpflege
Die Heimpflege beinhaltet den Aufenthalt
und die Pflege in Altenpflegeheimen oder Krankenpflegeeinrichtungen.
§
Wie
lassen sich die Pflegeleistungen in Anspruch nehmen?
Personen
ab 65 Jahren oder darüber stellen bei ihrer Kommune einen Antrag zur Prüfung
ihrer Pflegebedürftigkeit, um sich bescheinigen zu lassen, ob sie die Pflegeleistungen
in Anspruch nehmen können.
§
Wie
hoch ist die Selbstzuzahlung?
Werden Pflegeleistungen
innerhalb des abhängig von der Pflegebedürftigkeit festgelegten Auszahlungshöchstbetrags
in Anspruch genommen, beträgt der selbst zu leistende Kostenanteil 10%.
Bei Aufenthalt
in einer Pflegeeinrichtung müssen zusätzlich zu den genannten 10% auch
einige Kosten selbst übernommen werden.
Genauere
Informationen erhalten Sie bei der „Abteilung für Pflegeversicherung“ Ihrer
Kommunalverwaltung.